Privat beauftragte Gutachten
Privat beauftragte Gutachten bewahren die sachlich richtige Unabhängigkeit und Objektivität, zudem unterstützen derart Gutachten die Sichtweise durch inhaltlich fundierte Fakten.
Privatgutachten werden unter anderem benötigt für/zur:
- Kostenfeststellung
- Wertfeststellung
- Sicherung von Beweisen
- juristische Verfahren
- Feststellung von Schäden
- Rechtsansprüche
- Entscheidungshilfen
- Fehlerbehebungen und Sanierungsmaßnahmen
Nach §91 ZPO sind Aufwendungen für Privatgutachten, sofern diese im Prozess der Rechtsverfolgung oder -verteidigung als notwendig erachtet werden, erstattungsfähige Kosten. Derartige Gutachten werden meist erstellt, um die eigene Rechtsposition zu stärken.
Gutachten für Versicherungen
Versicherungsgutachten dienen der Feststellung eines Schadens oder finanziellen Restwertes. Hierbei beauftragen Versicherungen einen Gutachter, um die tatsächlichen Schäden und die Schadensursache zu ermitteln. Daraus werden die Kosten zur Schadensbeseitigung, oder der Restwert / Versicherungswert eines Objektes definiert.
Auch Versicherungsnehmer fordern Gutachten gegen die Versicherungsgesellschaft an. Diese dienen meist der Gegendarstellung unterschiedlicher Ansichten zur Schadenshöhe. Ist ein solches Gutachten notwendig, so müssen die Versicherungsgesellschaften die Kosten des Gutachtens tragen.
Folgende Gutachten werden angeboten:
- Ermittlung der Schadensursache
- Bewertung der Schadenshöhe
- Bestimmung des Restwertes
- Kostenschätzung zur Schadensbeseitigung
- weitere Gutachten auf Anfrage
Wertermittlung & Bewertungen
Um den tatsächlichen Wert eines Objektes zu ermitteln fordern Versicherungen, Behörden, Gerichte und Leasing- / Kreditunternehmen Wertgutachten an. Unter anderem unterscheidet man zwischen folgenden Werten:
- Versicherungswert
- Liquidationswert
- Steuerbilanzwert
- Verkehrswert
- Schadensumfang
- Wiederbeschaffungswert
- Handelswert
- Höchstwert
- Sachwert
- Ertragswert
- Zeitwert
- Buchwert
- Restwert
Nicht nur für technische Anlagen, sondern auch für andere materielle oder immaterielle Wirtschaftsgüter, wie Marken, Patente, Internetdomains o.ä., werden Wertgutachten erstellt. In manchen Fällen werden derart Gutachten durch eine Finanzbehörde vorgeschrieben. Diese werden meist bei Kauf oder Verkauf, Insolvenzverfahren, Erbschaften oder Spenden angefordert.
Datenschutz-beauftragter
Aufgaben und Pflichten eines Datenschutzbeauftragten nach der DSGVO.
Ich als Ihr Datenschutzbeauftragter übernehme gerne folgende Aufgaben gem. der DSGVO:
- Aufklärung über bestehende datenschutzrechtliche Pflichten und deren Einhaltung zu überwachen.
- Ich bin Ihr erster Ansprechpartner für die Anfragen von Behörden und Betroffenen.
- Ich führe das Verarbeitungsverzeichnis (früher Verfahrensverzeichnis).
- Ich berate und unterstütze Sie bei der Durchführung der Datenschutz-Folgenabschätzung nach Art. 35 DSGVO.
- Ich bin Ihr Ansprechpartner für die Geschäftsführung, Mitarbeiter und Vertrieb und Marketing in allen Fragen im Umgang mit Nutzer- und Kundendaten.
- Durchführung von Schulungen von Mitarbeitern
- Durchführung von Schulungen für Führungspersonal
- Beratung und Betreuung von Mitarbeitern (schriftlich und telefonisch)
- Unterstützung bei der datenschutzgerechten Gestaltung von Verträgen für Kunden und bei der Nutzung von externen Dienstleistern
- Vertretung der Auftraggeberin gegenüber externen Stellen und Behörden
- Bearbeitung von Anfragen der Behörden
- Bearbeitung der Anfragen von Betroffenen innerhalb der gesetzlichen Fristen
- Prüfung von Auftragsverarbeitungsverträge